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Worauf sollte man beim Abschluss eines Vertrages acht geben? |
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Schließen Sie für Ihr Grundstück und Ihre Immobilie unabhängig einen Kaufvertrag, ist keine Beglaubigung durch den Notar notwendig. Bietet Ihr Fertighaushersteller auch das dazugehörige Grundstück mit an, muss der Vertrag aber durch einen Notar beglaubigt werden. So bestimmen Keller und Grundstückskauf also, wie viele Verträge Sie insgesamt abschließen. Im Folgenden beschreiben wir einige wichtige Grundregeln speziell für den Kaufvertrag eines Fertighauses. Für diesen Immobilien-Kaufvertrag gibt es grundsätzlich sieben Punkte, auf die Sie besonders achten sollten: Bestehen Sie auf ein kostenfreies Rücktrittsrecht! Ist diese für Ihre Immobilie im Kaufvertrag nicht enthalten, kann der Fertighaushersteller Ihnen Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen, wenn Sie z.B. feststellen, dass das von Ihnen gewählte Haus aus baurechtlichen Gründen gar nicht auf dem Grundstück gebaut werden kann. Achten Sie außerdem auf die Bindefrist des Anbieters an seinen Angebotspreis! Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sollten Sie genau studieren. Denn für alles, was nicht im Immobilien-Kaufvertrag geregelt ist, gelten automatisch die AGB bzw. VOB des Fertighausherstellers. Achten Sie auch darauf, dass alle Sonderwünsche und Bemusterungsvereinbarungen in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt sind! Zudem muss der Kaufvertrag die Technischen Merkblätter enthalten. Diese beschreiben das Legen der Hausanschlüsse und viele weitere wichtige Details. Schließlich gehören für Ihre Immobilie zum Kaufvertrag ausdrückliche Garantie-Erklärungen, Gewährleistungen und Wartungsvereinbarungen. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Kaufvertrag in Ordnung ist, lassen Sie ihn unbedingt von einem Fachmann prüfen! |
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