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Was gibt es beim Kauf eines Grundstücks zu beachten?

 
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Einige Kriterien beim Grundstückskauf sind offensichtlich: Reicht die Größe für mein Bauvorhaben und den geplanten Garten? Gefällt mir die Lage und die Umgebung? Es gibt aber auch eine Vielzahl versteckter Kriterien, die man unbedingt beachten sollte, bevor man sich für den Kauf eines Grundstücks entscheidet. Einige der wichtigsten möchten wir Ihnen hier darlegen.

Zunächst muss man auf den Untergrund achten. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen gewachsenem Boden, Fels und geschüttetem Boden. Unter gewachsenem Boden versteht man nicht bindige Böden wie Kiesböden und Sandböden, bindige Böden aus Lehm oder Ton und organische Böden wie Schlamm- und Torfböden. Organische Böden eignen sich nicht als Baugrund und sollten für den Grundstückskauf ausgeschlossen werden.

Felsböden bieten zwar einen starken Untergrund, dafür aber ist der Aushub sehr aufwendig - und entsprechend teuer. Künstlich aufgeschütteter Boden hingegen eignet sich nur bedingt als Baugrund. Die häufigste Wahl für den Grundstückskauf sind daher bindige oder nicht bindige gewachsene Böden. Sollten sie ein Grundstück ins Auge gefasst haben, erkundigen Sie sich, ob ein Bodengutachten vorliegt - falls nicht, könnte dies eine sinnvolle Investition für Sie sein.

Lassen Sie sich vom Verkäufer außerdem schriftlich versichern, dass auf dem Grundstück keine Altlasten vorhanden sind. Gerade beim Verkauf alter Fabrik- oder Kasernengelände können Sie sonst später eine üble Überraschung erleben. Wichtig für den Grundstückskauf sind auch Baulasten. So kann zum Beispiel der Vorbesitzer einem Nachbarn für einen finanziellen Ausgleich erlaubt haben, näher als eigentlich erlaubt an der Grundstücksgrenze bauen. Dafür müssen die Gebäude auf Ihrem Grundstück entsprechend weiter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Diese Vereinbarung ist auch für Sie als neuem Besitzer weiterhin bindend.

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, erkundigen Sie sich auch, welche Erschließungsgebühren bereits bezahlt sind, und welche noch anfallen. Auch eventuelle Ansprüche Dritter sind zu beachten: So kann es zum Beispiel Vorkaufsberechtigte geben, die Ihrem Wunsch vom Grundstückskauf doch noch einen Strich durch die Rechnung machen. Bestehen Sie in diesem Fall auf eine notariell beglaubigte Verzichtserklärung.

Nicht zu vergessen ist auch der Bebauungsplan. Dieser wird von der Gemeinde vorgeschrieben und enthält bestimmte Kriterien, wie Ihr zukünftiges Grundstück bebaut werden darf. Gerade beim Bau von Typenhäusern, die bei Fertighäusern sehr häufig gewählt werden, können die Vorgaben der Gemeinde den Bau des Wunschhauses erschweren oder sogar verhindern. Beachten Sie beim Grundstückskauf also auch, ob Bebauungsplan und Baulasten mit dem von Ihnen geplanten Haus zusammen passen.

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