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Wie kann ich mich gegenüber dem Fertighaushersteller absichern? |
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Zunächst einmal: Wenn die Entscheidung für Ihren Fertighaushersteller weniger aus Vertrauen als z.B. aus finanziellen Gründen entstanden ist, lassen Sie den Kaufvertrag von einem unabhängigen Fachmann prüfen. Tipps zum Abschluß eines Vertrages erhalten Sie auch auf dieser Seite: Worauf sollte ich beim Abschluss des Vertrages acht geben? In der Kauf- und Liefervereinbarung klären Sie unter anderem ab, welche Lieferbedingungen, Kosten und Termine vereinbart sind. Auch die genaue Leistungsbeschreibung, die der Fertighaushersteller abgibt, findet sich hier. Beachten Sie hier, dass nicht nur das Material genau aufgeführt ist, sondern auch jede auszuführende Dienstleistung des Bauunternehmens. Achten Sie bei den Lieferbedingungen darauf, dass auch das letzte kleine Detail aufgeführt ist. Auch die Abladung und Lagerung bis zur Nutzung der Materialien im Bau muss hier geregelt sein. Gleiches gilt für die Baustelleneinrichtung. Hierzu gehören nicht nur die vom Fertighaushersteller bereit gestellten Werkzeuge, sondern auch Baustrom und Bauwasser, Bauzaun, WC und so weiter. Achten Sie darauf, dass Ihnen hier keine Mehrkosten entstehen, etwa durch Zwischenlagerung von Material oder die Straßenverkehrssicherung im Bereich der Baustellenzufahrt. Seien Sie vorsichtig bei der Planung der Termine. Wenn Sie feste Termine vereinbaren, kann es bei Verzögerungen schwierig werden: Sie wollen ja schließlich nicht, dass die Dachpfannen geliefert werden, wenn der Dachstuhl noch nicht fertig ist! Binden Sie Abhängigkeiten von anderen Leistungen in Ihre Klauseln unbedingt mit ein. Und beachten Sie die Urlaubszeiten des Fertighausherstellers! Einer der wichtigsten Punkte sind wohl die Kosten - bestehen Sie auf einer detaillierten Festsetzung für jede Leistung mit Netto- und Bruttowerten sowie die exakte Angabe der Raten, die Sie zahlen müssen. Hier sollten Sie sich auch die Möglichkeit einräumen, bei Problemen Geld einzubehalten ("Sicherheitseinbehalt"). Entscheidend sind natürlich auch die Festpreis-Garantie und der Verzicht auf eine Bankbürgschaft, sowie die Beteiligung des Fertighausherstellers an Unfallversicherung und ähnlichem. Um bei Extremfällen - etwa einem Orkan - nicht noch schlechter dazustehen, sollten Sie auch eine Regelung für Mehrkosten mit dem Fertighausanbieter treffen. Prüfen Sie außerdem die AGB des Fertighaus-Herstellers, sofern diese in den Vertrag mit eingebunden sind. Achten Sie außerdem darauf, dass die Qualität der Materialien und Dienstleistungen beschrieben wird. Ein Begriff wie "Markenqualität" sagt rechtlich wenig aus - bestehen Sie auf präzise Definitionen von Material und Verarbeitung auf der Baustelle. Schließlich sollten Sie auch zusätzliche Vereinbarungen wie Passivhaus-Bauweise oder den Bau eines Ökohauses nicht vergessen. Auch Schallschutz und Wärmedämmung sollten genau definiert sein. Lassen Sie sich auch hier nicht von schwammigen Begriffen täuschen - eine exakte Beschreibung, möglichst mit physikalischen Werten, ist auch hier wichtig. Dies gilt nicht nur für das, was Sie erhalten, sondern auch für das, was sie nicht möchten: Schließen Sie z.B. unbedingt die Nutzung problematischer Chemikalien aus, und bestehen Sie auf eine Liste aller chemischen Baustoffe, die Verwendung finden. Wenn für Sie auch ethische Werte wichtig sind, denken Sie auch an einen Ausschluß der Verwendung von Tropenhölzern und ähnlichem. |
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