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Welchen Zweck hat eine Bauabnahme, und wie führe ich sie durch?

 
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Die Bauabnahme ist nach Ende der Bauzeit eine beidseitige Absicherung. Bauherr und Bauunternehmer gehen gemeinsam durch das Fertighaus, notieren eventuelle Mängel und erhalten zum Abschluss je eine Durchschrift des Abnahmeprotokolls. Dies muss von beiden Parteien unterzeichnet werden. Nach der förmlichen Abnahme hat der Fertighaushersteller Anspruch auf die Schlusszahlung, und die Risiken für Schäden und Mängel liegen jetzt beim Bauherren.

Andererseits ist dies der Zeitpunkt, in dem Mängel formell festgehalten werden und ihre Beseitigung in Angriff genommen wird. Durch einen im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Vorbehalt sichert sich der Bauherr gegenüber dem Fertighaushersteller ab, wenn Leistungen nicht oder unzureichend erbracht wurden. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch der Gewährleistungszeitraum, und die Beweislast für eventuelle Schäden geht auf den Bauherren über.

Diese formelle Absicherung macht aber nicht nur für den Fertighaushersteller, sondern auch für den Bauherren Sinn: Spätestens bei Einzug in das Fertighaus würde der Bau als abgenommen gelten; ohne Abnahme-Protokoll wäre der Bauherr aber nun im Nachteil.

Grundsätzlich gilt, das später auftretende Schäden nicht mehr ohne Weiteres als Mangel vom Fertighaushersteller beseitigt werden müssen, wenn die Abnahme einmal gemacht worden ist. Ausgenommen hiervon sind allerdings Schäden, bei denen nachgewiesen werden kann, dass es sich um verdeckte Spätfolgen von Mängeln in der Baudurchführung handelt, die bei der Abnahme noch nicht ersichtlich waren.

Hier behält der Bauherr also seine Ansprüche gegenüber dem Fertighausanbieter, auch wenn diese Mängel nicht im Abnahmeprotokoll aufgeführt sind. Beachten Sie, dass es wichtige formelle Punkte gibt, wie ein Abnahme-Protokoll aussehen sollte. Schauen Sie sich am besten verschiedene vorgefertigte Protokolle an; Informationen hierzu erhalten Sie beispielsweise vom Deutschen Bauherren Informationsdienst.

Bereiten Sie die Abnahme gut vor. Gehen Sie schon vorher bei guten Sichtverhältnissen und mit viel Ruhe durch das Fertighaus und machen Sie ein erstes Protokoll, an dem Sie sich bei der eigentlichen Bauabnahme orientieren können. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem Sachverständigen begleiten, der Ihnen auch gleich eventuelle Probleme nennen kann, die Sie mit dem Fertighaushersteller erwarten könnten.

Termindruck und schlechte Sichtverhältnisse sind sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der eigentlichen Abnahme absolutes Tabu. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Und achten Sie darauf, dass bei der Abnahme nur ein verbindliches Protokoll geschrieben wird, von dem beide Parteien - Sie ebenso wie der Fertighaus-Hersteller - eine unterschriebene Durchschrift erhalten.

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